Masernimpfpflicht – wen trifft es?


Bundeskabinett beschließt Gesetz
Masernimpfpflicht – wen trifft es?

Masern sind eine hochansteckende Infektionskrankheit, die schlimmstenfalls sogar tödlich endet. Dennoch hat die Einführung der Impfpflicht in Deutschland für erregte Gemüter gesorgt. Doch was steht eigentlich im Gesetz und wer ist davon betroffen?

Impflücken sowohl bei Kindern als auch bei Erwachsenen
Trotz der vielen Aufklärungskampagnen bleibt die Impflücke in Deutschland zu hoch. Um die Masernausbreitung zu verhindern, müsste 95 Prozent der Bevölkerung gegen Masern geimpft sein – diese Impfquote wird in Deutschland noch nicht erreicht: 2017 waren bloß 93 Prozent der Schulanfänger ausreichend gegen Masern geschützt. Die Zahl der Masernerkrankungen in Deutschland verdeutlicht das Problem: 429 Masernfälle wurden bereits Mitte Juni 2019 registriert.
Wer sich gegen eine Masernimpfung entscheidet, gefährdet aber nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen, die nicht geimpft werden können. Darunter fallen Neugeborene und Säuglinge bis zu einem Alter von etwa 1 Jahr und Menschen mit chronischen Erkrankungen oder einer krankheitsbedingten oder angeborenen Immunschwäche.

Impfpflicht in Kitas, Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen
Der neue Gesetzesentwurf sieht nun vor, die Impfpflicht besonders dort einzuführen, wo Menschen täglich in engem Kontakt miteinander stehen: Ab März 2020 müssen sowohl Kinder als auch Mitarbeiter in Kitas und Schulen sowie Menschen und Personal in medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen ausreichend geimpft sein. Für Kinder bedeutet dies, dass sie bei Eintritt in die Schule oder den Kindergarten bereits 2 Impfungen gegen Masern vorweisen müssen. Gleiches gilt für Lehrer, Erzieher, Tagespflegepersonen oder medizinisches Personal. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung die Masernimpfung nachholen.
Ausgenommen sind Personen, die durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie bereits einmal an Masern erkrankt waren und damit immun sind.
Verstoßen Betroffene gegen diese Impfpflicht, drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro oder der Ausschluss aus Gemeinschaftseinrichtungen und Kitas.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium und RKI

Unsere Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Dienstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Mittwoch
08:00 - 13:00

Donnerstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Freitag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Samstag
08:00 - 13:00

Unsere Kundekarte

Los gehts

News

Eisenmangel bei Schülerinnen
Eisenmangel bei Schülerinnen

Ernährung und Menstruation als Faktoren

Schwedische Forschende haben die Ursache für Eisenmangel bei Schülerinnen untersucht. Dabei spielte auch die Ernährung eine große Rolle.   mehr

Kann man Antidepressiva absetzen?
Kann man Antidepressiva absetzen?

Wieder bessere Stimmung

Beschwerden weg, Medikament absetzen? So einfach ist das bei Depressionen leider nicht. Die Rückfallquote ohne Einnahme von Antidepressiva ist hoch. Allerdings hängt sie davon ab, welche Strategie dabei gefahren wird.   mehr

Infektionen als Reisesouvenir
Infektionen als Reisesouvenir

Von Ruhr bis Malaria

Reiserückkehrer bringen nicht nur Eindrücke und Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause. Manchmal werden bei der Heimkehr nach Deutschland auch Infektionen und Krankheiten eingeschleppt.   mehr

Wenn die Linse zwickt
Junge hält eine Kontaktlinse

Helfen Augentropfen bei Kontaktlinsenproblemen?

Viele Kontaktlinsenträger*innen kennen es: Die Augen sind trocken, gereizt oder man hat ein Fremdkörpergefühl. Manche nutzen dagegen Augentropfen. Doch helfen diese auch wirklich?   mehr

Blutdruck messen - aber richtig!
Blutdruck messen - aber richtig!

Kardinalfehler vermeiden

Den Blutdruck selbst zu messen ist für viele Menschen Routine. Automatische Blutdruckmessgeräte für zuhause sind aber nur vermeintlich leicht zu bedienen – denn einige Regeln müssen auch hier beachtet werden, um verlässliche Werte zu erhalten.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Strahlenburg-Apotheke
Inhaber Robert Long
Telefon 06203/6 54 22
E-Mail strahlenburg-apotheke@t-online.de