Krank im Urlaub


So gehen Urlaubstage nicht verloren
Krank im Urlaub

Krankheiten schlagen auch im Urlaub zu, egal ob zu Hause oder im Ausland. Die Urlaubstage sind dadurch aber nicht verloren.

„Urlaub ist Urlaub und Krankheit ist eben Krankheit. Wenn es den Arbeitnehmer im Urlaub erwischt, endet aus rein arbeitsrechtlicher Sicht der Urlaub“, erklärt Michael Zaubzer, Auslandsexperte bei der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK). Denn laut Bundesurlaubsgesetz sind krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeitstage im Urlaub nicht auf den Jahresurlaub anzurechnen. Der Erkrankte muss allerdings seinem Arbeitgeber für diese Krankheitstage eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Darüber hinaus ist der Betroffene verpflichtet, seinen Chef sofort über die Krankheit zu informieren und ihm eine Adresse sowie Telefonnummer zu hinterlassen, unter der er erreichbar ist.

Im Urlaub tickt die Uhr anders: Fristen für die Krankmeldung

Verbringt ein erkrankter Arbeitnehmer seinen Urlaub in Deutschland, muss er dem Arbeitgeber unverzüglich seine Arbeitsunfähigkeit mitteilen und innerhalb von drei Tagen seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Original vorlegen. Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, gelten andere Regeln:

  • Der Erkrankte muss die Arbeitsunfähigkeit, die voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort „in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung“ mitteilen – also zum Beispiel per E-Mail, Anruf oder SMS. Wichtig dabei ist, dass die Botschaft beim Arbeitgeber auch ankommt. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
  • Die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des ausländischen Arztes kann der Erkrankte vorlegen, wenn er wieder in Deutschland ist.
  • Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss er seine Krankenkasse schnellstmöglich über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer informieren.
  • Kommt der Arbeitnehmer wieder nach Deutschland zurück, muss er seinem Arbeitgeber und seiner Krankenkasse unverzüglich die Rückkehr mitteilen.

Pflichten nachkommen, sonst droht Abmahnung

An die Mitteilungspflichten sollten Betroffene sich halten. Denn solange Erkrankte ihren Pflichten nicht nachkommen, hat der Arbeitgeber ein Leistungsverweigerungsrecht. Das heißt, er darf die Lohnauszahlung zurückhalten. Außerdem kann er den Arbeitnehmer wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten abmahnen. Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen Übermittlungs- und Nachweispflichten. Gekündigt werden kann man allerdings erst im Wiederholungsfall.

Unsere Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Dienstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Mittwoch
08:00 - 13:00

Donnerstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Freitag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Samstag
08:00 - 13:00

Unsere Kundekarte

Los gehts

News

Lange Essenspausen bei Älteren
Lange Essenspausen bei Älteren

Gesund oder schädlich?

Intervallfasten gilt als gesund – doch für ältere Menschen könnte das anders aussehen. Eine schwedische Studie zeigt: Wer besonders lange Essenspausen machte, entwickelte über die Jahre schneller chronische Erkrankungen.   mehr

Tipps für die Tabletten-Einnahme
Tipps für die Tabletten-Einnahme

Kopf vor oder nach hinten?

Manche Menschen haben keine Probleme damit, Tabletten zu schlucken – für andere ist es eine Qual. Ein Experte gibt Tipps, wie es bei der Einnahme von Kapseln, Tabletten & Co. besser flutscht und wodurch die Arznei schneller wirkt.   mehr

Kopfschmerz-Typen besser erkennen
Frau mit Kopfschmerzen hält sich Nacken und Stirn.Von Kopfschmerzen gibt es verschiedene Typen.

Migräne, Spannung oder Hirnblutung?

Mehr als ein Drittel der erwachsenen Deutschen leidet mindestens einmal im Monat unter Kopfschmerzen. Doch häufig wissen Patient*innen nicht, welcher Kopfschmerz-Typ sie eigentlich plagt. Erfahren Sie das Wichtigste über 3 häufige Arten und wann Kopfschmerzen ein Alarmsignal sind.   mehr

"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol
"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol

Vorsicht in der Schwangerschaft

Jedes Jahr kommen tausende Kinder mit alkoholbedingten Schäden zur Welt. Dabei ist das vermeidbar. Was müssen Frauen wissen?   mehr

Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?

Babys vor atopischer Dermatitis schützen

Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Strahlenburg-Apotheke
Inhaber Robert Long
Telefon 06203/6 54 22
E-Mail strahlenburg-apotheke@t-online.de