Erstattung von Arzneimittelausgaben


Grünes Rezept ausstellen lassen
Erstattung von Arzneimittelausgaben

Wie können sich Apothekenkunden ein selbstbezahltes Arzneimittel von ihrer Krankenkasse erstatten oder bezuschussen lassen? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) klärt auf.

Auf Grünen Rezepten empfiehlt der Arzt ein nicht-verschreibungspflichtiges Arzneimittel. Gleichzeitig dient es dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform. Bislang zierte folgender Satz das Grüne Rezept: „Dieses Rezept können Sie nicht zur Erstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.“ Zukünftig wird ein neuer Satz zu lesen sein: „Dieses Rezept können Sie bei vielen gesetzl. Krankenkassen zur Voll- oder Teilerstattung als Satzungsleistung einreichen.“ Darauf macht DAV die 70 Millionen gesetzlich krankenversicherten Menschen in Deutschland aufmerksam.

Was bedeutet das für die Versicherten?

Die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen – etwa 70 von 123 –  übernehmen bereits die Kosten für bestimmte rezeptfreie, jedoch apothekenpflichtige Arzneimittel als individuell festgelegte Satzungsleistung. Unter Versicherten war das bislang jedoch wenig bekannt. Zukünftig wird auf den Grünen Rezepten darauf hingewiesen. Um die Voll- oder Teilerstattung in Anspruch nehmen zu können, benötigt der Versicherte jedoch zwingend ein Grünes Rezept von seinem Arzt. Patienten sollten deshalb ihren Arzt bitten, für nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel ein Grünes Rezept auszustellen.

Was und wie viel erstattet die Kasse?

In erster Linie erstattet die Kasse pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Für die Kostenerstattung eines solchen Medikaments muss der Versicherte die Quittung aus der Apotheke zusammen mit dem Grünen Rezept bei seiner Krankenkasse einreichen. Oft quittiert die Apotheke den Kaufpreis direkt auf dem Grünen Rezept. Dann genügt dessen Vorlage bei der Krankenkasse.

Erstattet wird meist bis zu einer bestimmten jährlichen Summe, je nach Krankenkasse zwischen 50 und 400 Euro pro Jahr und Versichertem. Einzelheiten dazu können Verbraucher direkt bei ihrer Krankenkasse erfragen. Gibt es keine Erstattung der Krankenkasse, können Patienten das Grüne Rezept zusammen mit der Quittung aus der Apotheke bei ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung einreichen.

Unsere Öffnungszeiten

Montag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Dienstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Mittwoch
08:00 - 13:00

Donnerstag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Freitag
08:00 - 13:00 | 15:00 - 18:30

Samstag
08:00 - 13:00

Unsere Kundekarte

Los gehts

News

Lange Essenspausen bei Älteren
Lange Essenspausen bei Älteren

Gesund oder schädlich?

Intervallfasten gilt als gesund – doch für ältere Menschen könnte das anders aussehen. Eine schwedische Studie zeigt: Wer besonders lange Essenspausen machte, entwickelte über die Jahre schneller chronische Erkrankungen.   mehr

Tipps für die Tabletten-Einnahme
Tipps für die Tabletten-Einnahme

Kopf vor oder nach hinten?

Manche Menschen haben keine Probleme damit, Tabletten zu schlucken – für andere ist es eine Qual. Ein Experte gibt Tipps, wie es bei der Einnahme von Kapseln, Tabletten & Co. besser flutscht und wodurch die Arznei schneller wirkt.   mehr

Kopfschmerz-Typen besser erkennen
Frau mit Kopfschmerzen hält sich Nacken und Stirn.Von Kopfschmerzen gibt es verschiedene Typen.

Migräne, Spannung oder Hirnblutung?

Mehr als ein Drittel der erwachsenen Deutschen leidet mindestens einmal im Monat unter Kopfschmerzen. Doch häufig wissen Patient*innen nicht, welcher Kopfschmerz-Typ sie eigentlich plagt. Erfahren Sie das Wichtigste über 3 häufige Arten und wann Kopfschmerzen ein Alarmsignal sind.   mehr

"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol
"Alkoholfrei" nicht immer ohne Alkohol

Vorsicht in der Schwangerschaft

Jedes Jahr kommen tausende Kinder mit alkoholbedingten Schäden zur Welt. Dabei ist das vermeidbar. Was müssen Frauen wissen?   mehr

Ziegenmilch gegen Neurodermitis?
Ziegenmilch gegen Neurodermitis?

Babys vor atopischer Dermatitis schützen

Ziegenmilch statt Kuhmilch – könnte das Babys Haut vor Neurodermitis schützen? Eine Studie liefert Hinweise auf einen möglichen vorbeugenden Effekt. Für Kinder mit bereits bestehender Erkrankung gilt das allerdings nicht.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Strahlenburg-Apotheke
Inhaber Robert Long
Telefon 06203/6 54 22
E-Mail strahlenburg-apotheke@t-online.de